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PSD3 in großen goldenen Buchstaben vor EU-Sternenkranz, daneben Kreditkarte, Smartphone mit Bezahl-Häkchen, Euro-Münzen und Schutzschild: die neuen EU-Zahlungsregeln
Ratgeber

PSD3 und PSR: Was die neue EU-Zahlungsreform für dein Konto bedeutet

· Christian Jansen · 8 Min. Lesezeit
PSD3 in großen goldenen Buchstaben vor EU-Sternenkranz, daneben Kreditkarte, Smartphone mit Bezahl-Häkchen, Euro-Münzen und Schutzschild: die neuen EU-Zahlungsregeln

Hinter den Kürzeln PSD3 und PSR steckt die größte Reform der europäischen Zahlungsregeln seit Jahren. Sie soll Überweisungen sicherer machen, Betrugsopfern leichter zu ihrem Geld verhelfen und das Open Banking endlich vereinheitlichen. Klar ist aber auch: Beschlossen ist das Paket im Grundsatz, in Kraft ist es noch nicht. Parlament und Rat haben sich Ende November 2025 politisch geeinigt, der zuständige Wirtschaftsausschuss hat im Mai 2026 zugestimmt, doch die förmliche Verabschiedung und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen auch Anfang August 2026 noch aus. Hier liest du, was sich konkret ändert, was dich als Bankkunden betrifft und wo Fakten aufhören und Erwartungen anfangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • PSD3 (Richtlinie) und PSR (Verordnung) sind die EU-Reform der Zahlungsdienste, sie lösen die heutige PSD2 ab.
  • Stand August 2026: politisch geeinigt und im Ausschuss gebilligt, aber noch nicht final und noch nicht im Amtsblatt. Nichts davon gilt bisher.
  • Kern für Verbraucher: Pflicht zum Abgleich von Empfängername und IBAN sowie eine erweiterte Haftung der Bank bei Betrug, auch bei Schockanrufen im Namen der Bank.
  • Der Geltungsbeginn wird in der Branche für Ende 2027 bis Mitte 2028 erwartet. Ein fixes Datum gibt es nicht.
  • PSD3/PSR ist etwas anderes als die SEPA-Echtzeitüberweisung und der digitale Euro. Die drei werden oft verwechselt.

Was PSD3 und PSR überhaupt sind

Die EU-Kommission hat das Paket am 28. Juni 2023 vorgelegt, bewusst in zwei Teilen. PSD3 ist eine Richtlinie (offiziell Vorschlag COM(2023)366), die jeder Mitgliedstaat in nationales Recht gießen muss. Die PSR ist eine Verordnung (COM(2023)367) und gilt direkt in allen Ländern, ohne nationalen Umsetzungsschritt. Inhaltlich gehören beide zusammen: Die PSR regelt das laufende Geschäft mit Zahlungen, die PSD3 vor allem die Zulassung und Aufsicht der Anbieter.

Geregelt wird heute alles über die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 aus dem Jahr 2018. Sie hat das Open Banking und die starke Kundenauthentifizierung gebracht, also die Zwei-Faktor-Bestätigung beim Online-Bezahlen. In der Praxis blieben Lücken: uneinheitliche Schnittstellen, wachsender Betrug und ein Flickenteppich bei der Aufsicht. Die Reform setzt genau dort an.

Wo das Gesetz gerade steht

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Das ist der Punkt, an dem die meisten Artikel ungenau werden. Der Stand im August 2026 lautet: beschlossen, aber nicht final. Eine vorläufige politische Einigung zwischen Parlament und Rat gibt es seit dem 27. November 2025. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten haben den Kompromiss am 22. April 2026 bestätigt, der Wirtschaftsausschuss des Parlaments (ECON) hat am 5. Mai 2026 zugestimmt. Was noch fehlt, ist die förmliche Annahme im Rat und im Plenum sowie danach die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Erst diese Veröffentlichung setzt die Uhr für das Inkrafttreten in Gang. Ein Statuspapier des Rats vom Juli 2026 bestätigt: Beide Vorhaben stecken weiterhin in der Finalisierung, die Texte werden juristisch geprüft und in alle Amtssprachen übersetzt.

Vorsicht bei konkreten Terminen aus dem Netz. Viele Quellen nennen feste Fristen wie 18 Monate bis zur Geltung oder einen Start in Q2 2028. Diese Zahlen sind bislang nicht belegt und beruhen auf Hochrechnungen. Bis der finale Text im Amtsblatt steht, ist jedes konkrete Datum eine Schätzung.

Die ursprünglich für Ende des zweiten Quartals 2026 erwartete Amtsblatt-Veröffentlichung ist nicht gekommen. Inzwischen rechnet die Branche mit dem Spätsommer, manche mit September 2026, und auch das bleibt eine Schätzung. Den eigentlichen Geltungsbeginn setzen die meisten zwischen Ende 2027 und Mitte 2028 an. Alle diese Angaben sind bedingt und kein fixer Fahrplan.

Was sich gegenüber PSD2 ändert

Für Verbraucher und Banken sind drei Neuerungen am wichtigsten.

1. Abgleich von Name und IBAN vor jeder Überweisung

Künftig muss deine Bank vor einer Überweisung prüfen, ob der eingegebene Empfängername und die IBAN zusammenpassen. Stimmt etwas nicht, bekommst du eine Warnung, bevor du den Auftrag freigibst. Dieser Abgleich heißt im Fachjargon Verification of Payee. Bei Echtzeitüberweisungen gibt es ihn dank der SEPA-Verordnung schon seit Oktober 2025. Die PSR dehnt die Pflicht auf normale Überweisungen aus, sodass am Ende praktisch jede Überweisung abgeglichen wird. Diese Ausweitung greift allerdings erst mit einer Übergangsfrist nach dem Geltungsbeginn, realistisch also 2028 oder 2029. Versäumt die Bank den Abgleich und landet dein Geld dadurch beim Falschen, haftet sie.

2. Mehr Schutz bei Betrug

Die Haftung verschiebt sich spürbar zugunsten der Kunden. Eine Zahlung, die ein Betrüger ausgelöst oder manipuliert hat, gilt als nicht autorisiert, die Bank muss sie also erstatten. Neu ist vor allem der Schutz beim sogenannten Spoofing: Wenn sich jemand am Telefon als Mitarbeiter deiner Bank ausgibt und dich so zu einer Zahlung bringt, sollst du dein Geld zurückbekommen.

Dieser Anspruch ist an Bedingungen geknüpft. Er greift, wenn sich der Betrüger als deine eigene Bank ausgibt, und setzt voraus, dass du den Fall bei der Polizei anzeigst und deiner Bank meldest. Wer grob fahrlässig handelt, kann den Anspruch verlieren. Den genauen Wortlaut legt erst der finale Gesetzestext fest.

3. Open Banking wird einheitlicher

Drittanbieter, die mit deiner Erlaubnis auf dein Konto zugreifen, etwa Multibanking- oder Finanz-Apps, sollen es leichter haben. Banken dürfen ihnen keine Steine mehr in den Weg legen. Die unsichere Notlösung des Screen Scraping, bei der eine App sich mit deinen Login-Daten einloggt, wird verboten. Stattdessen sollen verlässliche Schnittstellen zur Pflicht werden. Für dich bedeutet das mittelfristig zuverlässigere Verbindungen, wenn du deine Konten in einer App bündelst.

PSD3/PSR, SEPA-Echtzeit und digitaler Euro: nicht dasselbe

Diese drei Themen laufen parallel und werden ständig durcheinandergeworfen. Es sind aber drei getrennte Vorhaben.

Drei EU-Zahlungsvorhaben im Vergleich

PSD3 / PSR
Was es ist Reform der allgemeinen Zahlungsregeln
Stand beschlossen, noch nicht in Kraft
SEPA-Echtzeitüberweisung
Was es ist Pflicht zu Instant Payments
Stand gilt bereits (seit 2025)
Digitaler Euro
Was es ist digitales Zentralbankgeld der EZB
Stand in Vorbereitung, frühestens 2029

Alle Angaben ohne Gewähr. Preise können sich jederzeit ändern.

Die SEPA-Echtzeitverordnung ist längst in Kraft. Banken im Euroraum müssen Echtzeitüberweisungen seit Januar 2025 empfangen und seit Oktober 2025 auch anbieten, zum gleichen Preis wie eine normale Überweisung. Der digitale Euro ist ein eigenes Projekt der Europäischen Zentralbank mit eigener Gesetzesvorlage, eine Ausgabe ist frühestens 2029 denkbar. PSD3 und PSR regeln dagegen den Rahmen für Zahlungen ganz allgemein.

Was du jetzt tun solltest

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Ruhe bewahren, nichts überstürzen

Es gilt noch keine neue Regel, du musst aktuell nichts umstellen. Wer dir heute eine PSD3-Pflicht verkaufen will, ist zu früh dran.
2

Beim Überweisen auf Namens-Warnungen achten

Bei Echtzeitüberweisungen zeigt deine Bank den Abgleich von Name und IBAN bereits an. Nimm solche Warnungen ernst, sie sind der beste Schutz vor Fehlern und Betrug.
3

Schockanrufe kennen

Keine echte Bank fragt am Telefon nach TAN oder drängt zu einer sofortigen Überweisung. Lege auf und ruf die Bank über die offizielle Nummer zurück. Die kommende erweiterte Haftung ersetzt diese Vorsicht nicht.

Häufige Fragen

Gilt PSD3 schon?

Nein. Stand August 2026 ist das Paket politisch geeinigt und im Ausschuss gebilligt, aber noch nicht förmlich verabschiedet und nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Damit gilt bisher nichts davon.

Ab wann gilt es voraussichtlich?

Ein festes Datum gibt es nicht. Die Branche erwartet den Geltungsbeginn zwischen Ende 2027 und Mitte 2028, den verpflichtenden Namensabgleich für alle Überweisungen eher 2028 oder 2029. Diese Angaben sind bedingt und hängen am genauen Zeitpunkt der Verabschiedung.

Was ist der Unterschied zwischen PSD3 und PSR?

PSD3 ist eine Richtlinie, die jedes EU-Land in eigenes Recht umsetzen muss, vor allem zu Zulassung und Aufsicht der Anbieter. Die PSR ist eine Verordnung und gilt direkt in der ganzen EU, sie regelt das laufende Zahlungsgeschäft.

Bekomme ich bei Betrug künftig immer mein Geld zurück?

Der Schutz wird besser, ist aber nicht grenzenlos. Erstattet werden nicht autorisierte Zahlungen und bestimmte Fälle von Spoofing im Namen deiner eigenen Bank, unter Bedingungen wie Anzeige und Meldung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Anspruch entfallen. Den genauen Rahmen legt erst der finale Text fest.

Muss ich als Kunde etwas vorbereiten?

Nein. Die Pflichten treffen Banken und Zahlungsdienstleister, nicht dich. Für dich ändert sich erst dann etwas, wenn die Regeln gelten, und dann meist automatisch im Hintergrund.

Was du heute schon steuern kannst, sind die Kosten deines Kontos. Ob deine Bank bei den Gebühren fair bleibt, siehst du in unserem Neobank-Gebühren-Monitor mit den laufend geprüften Konditionen aller Anbieter.

Quellen

Verfahrensstand zuletzt geprüft am 7. August 2026.

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