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Dein Kind wird sechs, und der Staat überweist 10 Euro im Monat in ein Depot. Das ist die Idee hinter der Frühstart-Rente, und sie klingt so einfach, dass viele Eltern gerade nach dem Antragsformular suchen.
Es gibt keins. Noch nicht.
Was es gibt: einen Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, eine Handvoll Broker-Seiten mit „Frühstart-Rente“ im Titel und eine Menge Verwirrung darüber, was davon schon gilt und was reines Marketing ist. Mehrere große Anbieter haben inzwischen Landingpages online, auf denen groß eine Zahl steht. Abschließen kannst du dort trotzdem nichts.
Diese Seite trennt sauber: Was steht im Entwurf, was ist noch offen, und was verkaufen dir die Anbieter gerade tatsächlich. Stand: 10. August 2026, wir aktualisieren mit jedem Gesetzgebungsschritt.
Frühstart-Rente: das Wichtigste in Kürze
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Geplant sind 10 Euro im Monat vom Staat, vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr. Über die volle Laufzeit sind das 1.440 Euro je Kind
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Der Startjahrgang ist 2020. Weitere Jahrgänge kommen sukzessive dazu, sobald sie sechs werden
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Gezahlt werden soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, in Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027
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Das Geld landet in einem Altersvorsorgedepot, also demselben zertifizierten Vertragstyp wie bei der Erwachsenen-Reform. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei
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Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen, begrenzt auf 6.840 Euro im Jahr
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Bisher liegt nur ein Referentenentwurf vor. Kabinett und Bundestag haben noch nicht entschieden
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Kein Anbieter verkauft die Frühstart-Rente aktuell. Was heute unter dem Namen online steht, sind Wartelisten und bestehende Kinderdepots
Die Frühstart-Rente in drei Minuten
Die Mechanik ist bewusst schlicht gehalten. Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zahlt der Staat für jedes Kind 10 Euro monatlich in einen eigenen Altersvorsorge-Vertrag ein. Das läuft bis zum 18. Geburtstag, danach endet die staatliche Zahlung.
Kurz gesagt: Der Staat legt an, du kommst nicht ran, und dein Kind bekommt mit 18 einen fertigen Vertrag statt einer Auszahlung.
Im Gesetzentwurf steht, dass das Geld in einen „individuellen, kapitalgedeckten, privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgedepot-Vertrag“ fließt. Das ist derselbe Produkttyp, den auch Erwachsene ab 2027 besparen können. Wie dieser Vertragstyp funktioniert, wer ihn anbieten darf und was der Kostendeckel taugt, steht in unserem Überblick zum Altersvorsorgedepot.
Steuerlich passiert während der Ansparphase nichts. Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, und die beginnt frühestens mit dem Renteneintritt. Es ist also keine Sparbüchse fürs Studium, sondern echte Altersvorsorge mit sehr langer Bindung.
Wer zuerst dran ist
Nicht alle Kinder zwischen 6 und 18 bekommen sofort Geld. Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020. Weitere Jahrgänge kommen nach und nach dazu, jeweils sobald sie das sechste Lebensjahr vollenden.
Ist dein Kind heute zwölf, ist es beim Start also nicht dabei. Das ist der Punkt, den die meisten Schlagzeilen unterschlagen. Gezahlt werden soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, in Kraft treten soll das Gesetz nach Plan zum 1. Januar 2027.
Was mit 18 passiert, ist ebenfalls schon skizziert: Der Übergang soll nahtlos sein. Dein Kind kann im Altersvorsorgedepot weitersparen oder zu einem anderen zertifizierten Vertrag wechseln. Ausgezahlt wird nichts.
Anbieter in diesem Artikel
Lies die ausführlichen Testberichte oder schau dir die Anbieter direkt an.
Scalable Capital
84 · Sehr gut
Trade Republic
85 · Sehr gut
finanzen.net zero
74 · Gut
So viel Geld kommt zusammen
Die Rechnung ist einfach genug, dass du sie im Kopf machen kannst. 10 Euro mal zwölf Monate sind 120 Euro im Jahr. Zwölf Jahre lang, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag.
Staatsgeld über die volle Laufzeit
familie
1.440 Euro je Kind
Gesamt
Diese 1.440 Euro sind das reine Staatsgeld, ohne jede Wertentwicklung. Was am Ende tatsächlich im Depot liegt, hängt an den Märkten und an den Kosten des Vertrags, und beides kennt heute niemand. Seriöse Endwerte kann dir aktuell niemand nennen.
„1.440 Euro sind kein Bonus von irgendeinem Broker. Es ist schlicht die Summe der staatlichen Zehn-Euro-Raten über zwölf Jahre.“
Was du selbst dazulegen darfst
Hier wird es für Eltern erst richtig relevant. Der Entwurf erlaubt private Einzahlungen zusätzlich zum Staatsgeld, ausdrücklich auch von Großeltern. Die Grenze ist im Gesetzentwurf wörtlich formuliert: private Einzahlungen, „die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind“.
Der Punkt: 6.840 Euro im Jahr sind ein Vielfaches der 120 Euro vom Staat. Sobald du eigenes Geld in nennenswerter Höhe dazulegst, entscheidet nicht mehr die Förderung über das Ergebnis, sondern die Kostenstruktur des Depots. Genau deshalb lohnt es sich, die Anbieterwahl später ernst zu nehmen und nicht einfach das erste Formular zu unterschreiben, das im Januar aufpoppt.
Wo das Geld landet: das Altersvorsorgedepot
Die Frühstart-Rente ist kein separates Produkt mit eigener Logik. Sie hängt sich an das Altersvorsorgedepot, den zertifizierten Vertragstyp aus der großen Rentenreform. Für Erwachsene gibt es dort bis zu 540 Euro Zulage im Jahr, für Kinder eben die 10 Euro monatlich vom Staat.
Praktisch heißt das: Bevor Geld fließen kann, braucht dein Kind einen solchen Vertrag. Verkaufen dürfen Anbieter ihn aber erst, wenn ihre Produkte beim Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sind. Dieses Verfahren läuft noch nicht.
Wenn du kein Depot eröffnest
Für diesen Fall ist eine Auffanglösung vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt eine kollektive Anlage nach Jahrgängen, ausdrücklich „bürokratiearm und kostengünstig“. Eine spätere Übertragung in einen individuellen Vertrag soll möglich sein. Laut Medienberichten soll die Deutsche Bundesbank diese Sammelanlage verwalten und die Übertragung spätestens bis zum 25. Lebensjahr erfolgen. Diese beiden Details stehen bislang nicht wörtlich in den BMF-Unterlagen, behandle sie also als Berichtsstand, nicht als gesetzten Fakt.
Für dich als Elternteil ist das die eigentlich entspannende Nachricht. Du musst nicht am ersten Werktag im Januar 2027 hektisch ein Depot eröffnen, damit dein Kind nichts verpasst. Das Geld geht nicht verloren, es liegt nur zunächst woanders.
Was noch nicht feststeht
Die meisten Artikel lassen genau diesen Teil aus. Die Frühstart-Rente ist bislang ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums von Ende Juli 2026, offiziell „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente“, kurz Frühstartrentengesetz oder FrühStRG.
Ein Referentenentwurf ist ein Arbeitsstand aus dem Ministerium. Weder das Kabinett noch der Bundestag haben über die Frühstart-Rente entschieden.
Zum weiteren Fahrplan kursieren Termine. Laut Medienberichten vom 5. August soll das Kabinett voraussichtlich am 12. August beraten. Amtlich bestätigt ist dieser Termin nicht, und ein Kabinettsbeschluss wäre ohnehin erst der Anfang des parlamentarischen Wegs.
Offen sind damit alle Punkte, die sich im Verfahren noch verschieben können: der genaue Kreis der berechtigten Jahrgänge, die Details der Auffanglösung, die Anforderungen an die Verträge und selbst das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Bei der Erwachsenen-Reform hat sich zwischen Referentenentwurf und Bundesrat noch einiges bewegt.
Anders gesagt: Die Richtung ist klar, die Zahlen im Entwurf sind konkret, aber verlassen solltest du dich noch auf nichts.
Die Anbieter-Realität: kaufen kannst du die Frühstart-Rente noch nirgends
Wenn du „Frühstart-Rente“ googelst, landest du nach den Ministeriums- und Nachrichtenseiten sehr schnell bei Brokern. Deren Seiten sehen aus wie Produktseiten. Sie sind aber keine.
Das ist auch nicht verwunderlich. Solange das Gesetz nicht in Kraft ist und die Zertifizierung beim Bundeszentralamt für Steuern nicht läuft, darf niemand ein solches Produkt verkaufen. Wer trotzdem schon eine Seite baut, sichert sich Sichtbarkeit und E-Mail-Adressen. Legitim, aber du solltest wissen, was du da vor dir hast.
Frühstart-Rente bei den Anbietern: Versprechen und Realität (Stand 10.08.2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Preise können sich jederzeit ändern.
Zwei Fälle lohnen den genaueren Blick. Scalable Capital wirbt mit „Bis zu 1.440 € direkt vom Staat“. Die Zahl ist korrekt hergeleitet, sie ist eben genau die Summe der staatlichen Raten über zwölf Jahre. Dahinter liegt aktuell eine Newsletter-Anmeldung mit der Zusage, das Produkt werde verfügbar sein, „sobald die Frühstart-Rente gesetzlich verankert ist“.
Trade Republic ist der verwirrendste Fall. Dort trägt eine Seite den Titel „Frühstart-Rente“, dahinter steckt aber das Kinderdepot, das der Broker seit Juli 2025 anbietet. Inhalte zur staatlichen Förderung findest du dort nicht. Wer die Seite überfliegt, hält das leicht für dasselbe Produkt.
„Ein Bonus, der vom Anbieter kommt, sieht auf einer Landingpage genauso aus wie Geld vom Staat. Es ist trotzdem etwas völlig anderes.“
Kinderdepot ist nicht Frühstart-Rente
Ein Kinderdepot ist ein ganz normales Wertpapierdepot auf den Namen deines Kindes. Kein Staatsgeld, keine Bindung bis zur Rente, jederzeit verfügbar. Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Förderprogramm mit Zugriffssperre bis zum Renteneintritt. Wenn ein Anbieter dir heute „die Frühstart-Rente“ zeigt und du kannst sie sofort eröffnen, dann eröffnest du ein Kinderdepot. Welche Depots dafür taugen, steht in unserem Kinderdepot-Vergleich.
Was du als Elternteil jetzt sinnvoll machst
Kurz: wenig, und das ist keine Ausrede. Es gibt schlicht nichts zu beantragen.
Vormerken kostet nichts. Wenn du bei Scalable Capital oder einem anderen Anbieter in den Newsletter gehst, verpflichtest du dich zu nichts und bekommst eine Mail, wenn es losgeht. Mehr ist eine Warteliste nicht, bessere Konditionen sichert sie dir nicht.
Nicht auf die Frühstart-Rente warten. Wenn du ohnehin für dein Kind sparen wolltest, ist das eine getrennte Entscheidung. 120 Euro im Jahr vom Staat sind nett, ersetzen aber keinen eigenen Sparplan. Ein Kinderdepot bleibt flexibel und ist mit 18 verfügbar, während das Frühstart-Geld bis zur Rente liegen bleibt.
Den Jahrgang prüfen. Ist dein Kind 2020 geboren, gehört es zum Startjahrgang. Bei jüngeren Kindern kommt der Einstieg später, bei älteren nach heutigem Stand gar nicht.
Keine Verträge wegen der Förderung abschließen. Solange kein zertifiziertes Produkt existiert, kann dir niemand einen Frühstart-Renten-Vertrag verkaufen. Versucht es jemand trotzdem, verkauft er dir etwas anderes.
Und wenn du selbst noch keinen Altersvorsorge-Vertrag hast: Die Erwachsenen-Seite der Reform ist deutlich weiter als die Kinder-Variante. Dort stehen Zulagen, Termine und erste Anbieter-Konditionen bereits fest. Bei Scalable findest du den Stand in unserem Artikel zum Scalable Capital Altersvorsorgedepot, und was passiert, wenn dein Anbieter noch gar nichts angekündigt hat, zeigt der Fall N26 Altersvorsorgedepot.
Häufige Fragen
Das Gesetz soll nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, gezahlt werden soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Bisher liegt allerdings nur ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, Kabinett und Bundestag haben noch nicht entschieden. Der Termin ist damit ein Plan, keine Zusage.
Vorgesehen sind 10 Euro im Monat vom Staat, vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Über die zwölf Jahre summiert sich das auf 1.440 Euro reines Staatsgeld. Was am Ende im Depot liegt, hängt zusätzlich von der Wertentwicklung und den Kosten des Vertrags ab.
Der Start ist für den Geburtsjahrgang 2020 geplant. Weitere Jahrgänge kommen sukzessive dazu, jeweils sobald sie das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die heute schon deutlich älter als sechs sind, gehören nach aktuellem Entwurfsstand nicht dazu.
Aktuell nirgendwo. Das Gesetz ist nicht in Kraft, und die Zertifizierung der Produkte beim Bundeszentralamt für Steuern hat noch nicht begonnen. Seiten von Brokern, die heute unter dem Stichwort erscheinen, führen zu Wartelisten oder zu bestehenden Kinderdepots.
Ja. Der Entwurf sieht private Einzahlungen von Eltern und Großeltern vor, begrenzt auf 6.840 Euro pro Jahr. Dieses Geld liegt im selben Vertrag und unterliegt derselben Bindung wie das Staatsgeld, ist also bis zur Auszahlungsphase gebunden.
Dafür ist eine Auffanglösung vorgesehen: eine kollektive Anlage nach Jahrgängen, die das Bundesfinanzministerium als bürokratiearm und kostengünstig beschreibt. Eine spätere Übertragung in einen individuellen Vertrag soll möglich sein. Laut Medienberichten übernimmt die Deutsche Bundesbank die Verwaltung und die Übertragung erfolgt spätestens bis zum 25. Lebensjahr, das ist bislang aber nicht amtlich bestätigt.
Nein. Ein Kinderdepot ist ein normales Wertpapierdepot ohne Staatsgeld, das Guthaben ist mit 18 verfügbar. Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderprogramm, bei dem das Geld bis zum Renteneintritt gebunden bleibt. Beide können im selben Haushalt Sinn ergeben, sie ersetzen einander aber nicht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Frühstart-Rente (Mechanik, Jahrgänge, Auffanglösung, Übergang ab 18)
- Bundesfinanzministerium: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (FrühStRG)
- fr.de: Frühstartrente: 10 Euro vom Staat, alle Fakten im Überblick (Berichtsstand zu Bundesbank und Kabinettstermin)
- Scalable Capital: Frühstart-Rente (Warteliste, Stand 10.08.2026)
Stand dieser Übersicht: 10. August 2026. Wir aktualisieren mit jedem Gesetzgebungsschritt, also spätestens dann, wenn das Kabinett entschieden hat oder der erste Anbieter ein zertifiziertes Produkt öffnet. Wie der zugrunde liegende Vertragstyp funktioniert, liest du im Überblick zum Altersvorsorgedepot. Willst du dein Kind schon vorher an der Börse mitsparen lassen, findest du passende Depots im Kinderdepot-Vergleich.
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