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Gerissene Bitcoin-Münze neben einer ablaufenden Sanduhr vor Navy-Hintergrund mit Kurschart und Paragraf-Symbol, Symbolbild für die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist
Hintergründe

Krypto-Haltefrist vor dem Aus? Was die geplante Steuer-Reform für deine Bitcoin-Gewinne bedeutet

· Christian Jansen · 8 Min. Lesezeit
Gerissene Bitcoin-Münze neben einer ablaufenden Sanduhr vor Navy-Hintergrund mit Kurschart und Paragraf-Symbol, Symbolbild für die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist

Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Coins länger als ein Jahr hält, kassiert den Gewinn bislang komplett steuerfrei. Genau diese Regel steht jetzt zur Disposition. Rund um den 6. Juli, wenn das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2027 auf den Weg bringt, könnte die Bundesregierung die Weichen dafür stellen, die einjährige Haltefrist für Krypto zu streichen. Dann wäre jeder Verkauf steuerpflichtig, egal wie lange du deine Coins gehalten hast.

Wichtig vorweg, weil im Netz gerade viel durcheinandergeht: Beschlossen ist nichts. Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf, nur eine politische Absichtserklärung, gegen die sogar der Koalitionspartner öffentlich schießt. Wir schauen, was gesichert ist, was noch offen ist, und was du jetzt tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die einjährige Haltefrist gilt heute unverändert: nach 12 Monaten sind Krypto-Gewinne steuerfrei.
  • Die Regierung plant, diese Frist zu streichen. Dann wäre jeder Verkauf steuerpflichtig, egal wie lange du hältst.
  • Beschlossen ist nichts: Es liegt kein Gesetzentwurf vor, und die Union bremst öffentlich.
  • Steuersatz und Bestandsschutz für alte Coins sind noch völlig offen.
  • Nächster Meilenstein: der Haushaltsentwurf 2027, erwartet Anfang Juli.

Was heute noch gilt: die Ein-Jahres-Regel

Solange kein neues Gesetz in Kraft ist, bleibt der aktuelle Stand zu hundert Prozent bestehen. Und der ist für private Anleger sehr günstig. Kryptowährungen zählen steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“, das hat der Bundesfinanzhof im Februar 2023 bestätigt. Für sie greift der Paragraf 23 im Einkommensteuergesetz, die Regel für private Veräußerungsgeschäfte.

Konkret heißt das: Verkaufst du deine Coins nach mehr als einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn steuerfrei, in unbegrenzter Höhe. Verkaufst du innerhalb des ersten Jahres, zählt der Gewinn zu deinem zu versteuernden Einkommen und wird mit deinem persönlichen Steuersatz belegt. Dafür gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Bleibst du mit allen kurzfristigen Gewinnen darunter, fällt keine Steuer an. Reißt du sie auch nur um einen Euro, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 Euro.

Die einjährige Haltefrist gilt heute unverändert: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft nach aktuellem Recht steuerfrei.

Welche Coins zuerst als verkauft gelten, regelt die FIFO-Methode: First in, first out. Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Das ist wichtig, weil davon abhängt, ob die Ein-Jahres-Frist für die konkret verkauften Coins schon abgelaufen ist.

Was die Bundesregierung plant und warum

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Der Anstoß kam bei der Koalitionsklausur am 12. April 2026. Dort verständigten sich die Spitzen von Union und SPD grundsätzlich darauf, die Krypto-Besteuerung im Zuge der Haushaltskonsolidierung anzufassen. Am 29. April beschloss das Kabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027, in denen eine geänderte Krypto-Besteuerung als Einnahmebaustein eingeplant ist. Ein konkreter Gesetzeswortlaut steht dort allerdings nicht.

Finanzminister Lars Klingbeil machte am selben Tag auf der Bundespressekonferenz klar, worum es geht: „Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern.“ Das Bundesfinanzministerium bestätigte später schriftlich, man habe sich auf eine Anpassung verständigt und wolle die Besteuerung von Kryptowerten mit „konkreten und modernen Vorschriften“ regeln. Hintergrund ist schlicht Geld: Der Bund sucht Einnahmen, und ein großer Teil der Krypto-Gewinne fließt bislang steuerfrei an ihm vorbei.

~47 Mrd. €

geschätzte jährliche Gewinne deutscher Krypto-Anleger, rund zwei Drittel davon bislang steuerfrei durch die Haltefrist

Quelle: Frankfurt School of Finance, 2024

Zwischen Absichtserklärung und Gesetz liegen aber noch mehrere Etappen, und die erste davon ist noch nicht genommen.

Das politische Tauziehen: Klingbeil gegen Merz

Was viele Schlagzeilen verschweigen: In der Koalition ist die Reform umstritten. Klingbeil und die SPD treiben sie, aber Bundeskanzler Friedrich Merz und die Union treten auf die Bremse. Merz verweist auf den Koalitionsvertrag, der keine Steuererhöhungen vorsieht, und die Haltefrist war dort kein Thema. Aus der Unionsfraktion heißt es sinngemäß, es gebe keinen Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.

Ein eigener Gesetzentwurf der Grünen, der die Haltefrist streichen wollte, wurde Anfang Mai in den Bundestag eingebracht und fand keine Mehrheit. Er ist damit vom Tisch.

Was das Finanzministerium anstrebt, ist innerhalb der eigenen Koalition nicht abgesichert.

Kurz gesagt: Ob am Ende ein tragfähiger Kompromiss steht oder die Sache im Koalitionsstreit versandet, ist offen.

Welcher Steuersatz würde gelten?

Fällt die Haltefrist, stellt sich sofort die nächste Frage: Wie hoch wird dann besteuert? Hier gibt es bislang keine Festlegung, nur konkurrierende Modelle. Trau deshalb jeder Zahl nicht, die dir heute als gesetzt verkauft wird.

Im Gespräch sind vor allem zwei Varianten. Die SPD tendiert zur Abgeltungsteuer, also rund 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, wie bei Aktien und Zinsen. Die Grünen wollten in ihrem Entwurf den persönlichen Einkommensteuersatz ansetzen, der bis zu 45 Prozent reichen kann. Beide Wege hätten sehr unterschiedliche Folgen für dein Depot. Welcher es wird, entscheidet sich erst mit einem echten Gesetzentwurf.

Noch ist kein Steuersatz festgelegt. Ob Abgeltungsteuer (rund 25 Prozent) oder persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent): beides steht im Raum, entschieden ist nichts. Jede konkrete Prozentzahl, die dir heute als sicher präsentiert wird, ist Spekulation.

Bestandsschutz: Sind meine alten Coins sicher?

Für viele Anleger ist das die entscheidende Frage. Wer 2021 gekauft und die Coins seither gehalten hat, sitzt womöglich auf hohen, nach heutigem Recht steuerfreien Gewinnen. Werden die rückwirkend besteuert?

Hier gibt es ein starkes rechtliches Argument für einen Bestandsschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung eines neuen Gesetzes entstanden sind und nach altem Recht steuerfrei realisiert werden konnten, nicht nachträglich erfasst werden dürfen. Steuerrechtler halten dieses Prinzip auf Krypto für übertragbar. Der Grünen-Entwurf sah als Stichtag den 31. Dezember 2025 vor: davor gekaufte Coins hätten ihren Vertrauensschutz behalten.

Aber Vorsicht: Das ist eine juristische Erwartung, kein geltendes Recht. Ob die Regierung überhaupt einen Bestandsschutz vorsieht und welchen Stichtag sie wählt, ist völlig offen. Verlass dich nicht darauf, bevor es schwarz auf weiß im Gesetz steht.

DAC8 und Haltefrist: zwei verschiedene Baustellen

Weil beide Themen zeitgleich durch die Medien laufen, werden sie oft in einen Topf geworfen. Das sind sie aber nicht.

DAC8-Meldepflicht (seit 01.01.2026): Krypto-Börsen erfassen deine Transaktionen und melden sie ab 2027 automatisch ans Finanzamt. Das ist keine neue Steuer, sondern mehr Transparenz.

Haltefrist-Reform (geplant): Die Frage, ob Gewinne nach einem Jahr weiter steuerfrei bleiben. Das ist die eigentliche Steuerfrage, und sie ist noch nicht entschieden.

Die DAC8-Meldepflicht regelt, wer was ans Finanzamt meldet. Die geplante Haltefrist-Reform regelt, ob und wie viel Steuer du überhaupt zahlst. Das eine ändert sich gerade, das andere ist erst in Planung. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Krypto-Meldepflicht 2026.

Der Zeitplan: wann sich etwas entscheidet

Der nächste Meilenstein ist der Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, der Anfang Juli im Kabinett erwartet wird. Damit könnte ein Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung verknüpft werden. Danach müsste er durch den Bundestag, realistisch im Herbst 2026. Als frühestmögliches Inkrafttreten nennen die meisten Beobachter den 1. Januar 2027, mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2027.

All diese Daten sind politische Ziele, keine Gewissheiten. Solange kein Entwurf vorliegt, kann sich der Fahrplan verschieben oder ganz kippen. Die Kabinettssitzung Anfang Juli zeigt, ob die Regierung es tatsächlich ernst meint.

Was du jetzt tun kannst

Auch wenn nichts beschlossen ist, kannst du dich vorbereiten. Die entscheidende Erkenntnis: Wer seine Zahlen kennt, ist im Vorteil, egal wie die Reform ausgeht.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Ruhe bewahren

Nichts ist beschlossen. Verkaufe nicht in Panik, nur weil eine Schlagzeile das nahelegt.
2

Transaktionen dokumentieren

Sichere für jeden Coin das Anschaffungsdatum und den Kaufpreis. Diese Basis brauchst du so oder so.
3

Haltefristen kennen

Prüfe, welche Coins die Ein-Jahres-Frist schon erfüllt haben und heute steuerfrei verkäuflich wären.
4

Bei größeren Summen zum Steuerberater

Ein möglicher Verkauf vor einer Gesetzesverkündung kann sinnvoll sein, ist aber ein Einzelfall. Lass ihn fachlich prüfen.
5

Beitrag im Blick behalten

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald ein echter Gesetzentwurf vorliegt.

Der Kern von allem ist eine saubere Dokumentation. Sobald Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden, brauchst du für jeden Coin das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten und eine nachvollziehbare FIFO-Rechnung. Wer über mehrere Börsen und Wallets handelt, verliert das von Hand schnell aus den Augen. Ein Krypto-Steuer-Tool zieht deine Transaktionen zusammen und rechnet Gewinne, Verluste und Haltefristen automatisch aus. Genau diese Basis brauchst du sowieso, wenn die DAC8-Daten deiner Börse ab 2027 beim Finanzamt landen.

Krypto-Steuer-Tool kostenlos testen

Zum Schluss das Wichtigste: Die einjährige Haltefrist gilt heute unverändert. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, bleiben Gewinne nach aktuellem Recht steuerfrei. Was kommt, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Sobald ein echter Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, aktualisieren wir diesen Beitrag.

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