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Die BaFin hat Bußgelder gegen drei Banken verhängt, die viele unserer Leser nutzen: bunq, Wise und BforBank. Wer die Schlagzeile sieht, denkt zuerst an Geldwäsche oder an Kundengelder in Gefahr. Beides ist es nicht.
Die drei sind bestraft worden, weil sie ihre Kontomodelle nicht ordentlich an ein Portal gemeldet haben, das die meisten Verbraucher gar nicht kennen. Klingt nach Bürokratie, und ein Stück weit ist es das auch. Interessant wird es aus einem anderen Grund: Das Portal ist der einzige Kontovergleich in Deutschland, der niemandem etwas verkauft. Genau diese Bußgelder legen jetzt seine Schwachstelle offen.
Das Wichtigste in Kürze
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Die BaFin hat gegen bunq 28.000 Euro, gegen BforBank 27.500 Euro und gegen Wise Europe 16.000 Euro festgesetzt.
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Grund ist das Zahlungskontengesetz: Die drei haben ihre deutschen Kontomodelle über längere Zeit nicht an den BaFin-Kontenvergleich gemeldet. Mit Geldwäsche oder dem Umgang mit Kundengeldern hat das nichts zu tun.
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Dazu kamen fehlende oder unvollständige Entgeltinformationen und Glossare auf den eigenen Websites.
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Der BaFin-Kontenvergleich ist kostenlos, provisionsfrei und listet rund 1.100 Anbieter mit 6.600 Kontotarifen.
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Sein Haken: Die BaFin veröffentlicht die gemeldeten Daten ohne eigene Prüfung. Wer nicht meldet, taucht schlicht nicht auf.
Was die BaFin genau geahndet hat
Alle drei Bescheide sind inzwischen rechtskräftig, veröffentlicht hat die Aufsicht sie am 26. August 2026. Der Vorwurf ist bei allen dreien im Kern derselbe, unterscheidet sich aber im Detail.
Die drei Bußgelder im Überblick
Alle Angaben ohne Gewähr. Preise können sich jederzeit ändern.
Bei bunq beanstandet die BaFin fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den Kontenvergleich. Das Institut habe es über einen längeren Zeitraum versäumt, seine in Deutschland angebotenen Kontomodelle zu melden. Dazu kommt eine schuldhaft verletzte Aufsichtspflicht bei internen Prozessen: bunq stellte zeitweise weder eine Entgeltinformation noch ein vollständiges Glossar auf der eigenen Website bereit und benutzte in der Preisliste Begriffe, die von der standardisierten Zahlungskontenterminologie abweichen.
Bei der BforBank liest sich die Begründung fast wortgleich, mit einem Zusatz: Die Entgeltinformation war teilweise unrichtig, das Glossar unvollständig und ebenfalls teilweise unrichtig.
Bei Wise fällt das Bußgeld am niedrigsten aus. Auch hier: unterlassene Meldung des deutschen Kontomodells und Entgeltinformationen sowie ein Glossar, die nicht richtig und nicht vollständig bereitstanden.
Keine der drei Banken ist dafür bestraft worden, wie sie mit deinem Geld umgeht, sondern dafür, wie sie darüber informiert hat.
Zur Einordnung der Summen: 28.000 Euro sind für eine Bank mit Millionen Kunden kein Schmerz, sondern eine Notiz in der Buchhaltung. Wer hier einen harten Durchgriff der Aufsicht erwartet hat, wird enttäuscht. Die Bußgelder sind eher ein Signal als eine Sanktion.
Der BaFin-Kontenvergleich: das Portal, das kaum jemand kennt
Seit 2020 betreibt die Finanzaufsicht ein eigenes Vergleichsportal für Giro- und Basiskonten. Es liegt unter kontenvergleich.bafin.de, die Nutzung ist kostenfrei, und die BaFin schreibt selbst dazu: Empfehlungen gibt sie nicht.
Genau das macht es interessant. Wir betreiben hier selbst ein Vergleichsportal und verdienen an Partnerlinks, das steht bei uns auch offen dran. Der BaFin-Kontenvergleich verdient an nichts. Er sortiert nicht nach Provision, weil es keine gibt.
Kontotarife von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern im BaFin-Kontenvergleich
Quelle: BaFin, August 2026
Verglichen wird anhand fester Kriterien: monatliches Entgelt, Kosten für Debitkarten, Höhe des Überziehungszinssatzes und einiges mehr. Die gesetzliche Grundlage ist das Zahlungskontengesetz. Anbieter von Zahlungskonten, also Giro- und Basiskonten, müssen der BaFin die nötigen Informationen liefern. Neue Kontomodelle oder Änderungen an den Vergleichskriterien sind innerhalb von drei Geschäftstagen zu melden, und zwar über das Meldeportal der Aufsicht.
Die Lücke, die diese Bußgelder offenlegen
Jetzt kommt der Satz aus der BaFin-Mitteilung, der eigentlich die Geschichte ist: Nach der Meldung veröffentlicht die BaFin die Daten, ohne sie weiter zu prüfen oder zu bearbeiten.
Das Portal ist im Kern ein Briefkasten: Es gibt weiter, was die Banken hineinlegen, geprüft oder recherchiert wird da nichts. Seine Qualität hängt damit vollständig an der Meldedisziplin der Anbieter, und genau die hat bei drei bekannten Neobanken über längere Zeit nicht funktioniert.
Ein neutrales Vergleichsportal nützt nur so viel, wie die Anbieter tatsächlich hineinmelden.
Der Punkt für dich: Ein Anbieter, der nicht meldet, sieht im Kontenvergleich nicht schlecht aus, er fehlt einfach. Wer sein Konto ausschließlich dort sucht, sieht also nur den Teil vom Markt, der seine Hausaufgaben gemacht hat. Das spricht nicht gegen das Portal, aber dafür, es nicht als einzige Quelle zu nehmen.
Was Entgeltinformation und Glossar eigentlich sind
Beide Begriffe klingen nach Papierkram, haben aber einen handfesten Zweck. Die Entgeltinformation ist ein standardisiertes Blatt, auf dem eine Bank die Kosten der wichtigsten Kontoleistungen in vorgegebener Reihenfolge auflistet. Das Glossar erklärt die dabei verwendeten Begriffe, ebenfalls standardisiert.
Der Sinn dahinter ist Vergleichbarkeit. Wenn jede Bank ihre Leistungen anders benennt, kannst du zwei Preislisten nebeneinanderlegen und trotzdem nicht sagen, welche günstiger ist. Deshalb hat die BaFin bei bunq und der BforBank auch ausdrücklich gerügt, dass sie eigene Begriffe statt der vorgeschriebenen benutzt haben. Genau das unterläuft den Zweck.
Sind bunq und Wise deswegen unsicher?
Nein, das sollte man nicht durcheinanderbringen. In den drei Bescheiden geht es um Meldepflichten und um Informationen auf der eigenen Website, nicht um Kundengelder, Einlagensicherung oder Geldwäscheprävention.
Die Einlagensicherung der drei richtet sich unverändert nach ihrem Sitzland: bunq über die Niederlande, BforBank über Frankreich, Wise ist als Zahlungsinstitut mit Sitz in Brüssel ein Sonderfall, weil dort Kundengelder getrennt verwahrt statt klassisch einlagengesichert werden. Wie diese Schutzmechanismen sich unterscheiden, haben wir in unserem Beitrag zur Neobank-Konsolidierung aufgeschlüsselt. Unsere Einschätzungen zu den beiden Anbietern stehen im bunq-Test und im Wise-Test.
Was du aus dem Fall trotzdem mitnehmen kannst
Eine Bank, die ihre Pflichtangaben über Monate nicht sauber online hat, sagt damit etwas über ihre internen Prozesse aus. Das ist kein Sicherheitsproblem, aber ein Hinweis darauf, wie ernst der deutsche Markt genommen wird. Bei allen drei Instituten sitzt die Zentrale im Ausland, und Deutschland ist ein Markt unter vielen.
So nutzt du den Kontenvergleich sinnvoll
BaFin-Kontenvergleich richtig einsetzen
Als Preis-Referenz, nicht als Rangliste
Auf die Filter achten
Fehlende Anbieter selbst prüfen
Leistungen daneben legen
Für den Funktionsvergleich sind wir da. Welche Neobank was kann und wo die Gebühren wirklich zubeißen, steht in unserem Girokonto-Vergleich und in der Übersicht zu kostenlosen Girokonten.
Häufige Fragen
Nein. Die Bußgelder betreffen Meldepflichten nach dem Zahlungskontengesetz und Informationen auf den Websites der Institute. Kundengelder, Einlagensicherung und Geldwäscheprävention sind in den Bescheiden kein Thema.
Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Informations- und Meldepflichten, nicht um Aufsichtsverstöße bei Eigenkapital oder Geldwäsche. Der Rahmen ist entsprechend klein. Für Institute dieser Größe sind 16.000 bis 28.000 Euro ein Signal, keine spürbare Strafe.
Ein kostenloses Vergleichsportal der Finanzaufsicht für Giro- und Basiskonten unter kontenvergleich.bafin.de. Es enthält rund 6.600 Kontotarife von etwa 1.100 Zahlungsdienstleistern und ist provisionsfrei. Die BaFin spricht dort ausdrücklich keine Empfehlungen aus.
Alle, die gemeldet wurden. Die BaFin veröffentlicht die Angaben der Anbieter ohne eigene Prüfung. Genau darum geht es in diesen Bußgeldverfahren: Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, fehlt im Vergleich, ohne dass das für dich sichtbar wäre.
Ein standardisiertes Dokument, auf dem eine Bank die Kosten der wichtigsten Kontoleistungen in vorgegebener Form auflistet. Zusammen mit dem ebenfalls vorgeschriebenen Glossar soll es Konten verschiedener Anbieter vergleichbar machen. Beides muss auf der Website des Instituts verfügbar sein.
Quellen
- BaFin, „bunq B. V.: Bafin setzt Bußgeld fest“, Meldung vom 26.08.2026 (bafin.de), abgerufen am 01.09.2026
- BaFin, „BforBank SA: Bafin setzt Bußgeld fest“, Meldung vom 26.08.2026 (bafin.de), abgerufen am 01.09.2026
- BaFin, „Wise Europe SA: Bafin setzt Bußgeld fest“, Meldung vom 26.08.2026 (bafin.de), abgerufen am 01.09.2026
- BaFin-Kontenvergleich, Startseite und Nutzungshinweise (kontenvergleich.bafin.de), abgerufen am 01.09.2026
- Zahlungskontengesetz (ZKG) und Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV)
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